Sören Benn nimmt Kindeswohlgefärdung einfach nicht zur Kenntnis - damit sollen Fehler in seinem Amt vertuscht werden !


Sören Benn, Bezirksbürgermeister Pankow - läßt Kindeswohlgefährdungen zu und diskriminiert den Vater ...


Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich jedes Verhalten zu verstehen, was sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt.

Verdacht kann, ggf. auch anonym beim zuständigen Jugendamt gemeldet werden.

Eigentlich sollte für alle Eltern das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung ihrer Kinder oberste Priorität haben. Dennoch berichten die Medien immer wieder von erschreckenden Schicksalen, in denen Mädchen und Jungen schwer vernachlässigt oder misshandelt wurden. Häufig kommt in diesen Fällen die Frage auf: Wie konnte es zu einer solchen Kindeswohlgefährdung kommen?

Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich alles zu verstehen, was der seelischen und körperlichen Gesundheit eines Kinder oder eines Jugendlichen schadet oder diese bedroht. Eine solche Beeinträchtigung kann durch ein bestimmtes Verhalten oder auch Unterlassung von Seiten der Erziehungsberechtigen oder auch Dritten hervorgerufen werden.

in seinem Beschluss vom 23.11.2016 (Az. XII ZB 149/16) definiert der Bundesgerichtshof die Kindeswohlgefährdung wie folgt :

Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.

Gemäß § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Demnach sind sowohl körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen als auch andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig. Der Gesetzgeber stellt die Misshandlung von Schutzbefohlenen – zu denen Personen unter achtzehn Jahren zählen – unter Strafe. Wer diese quält, roh misshandelt oder seiner Sorgepflicht aufgrund von böswilliger Vernachlässigung nicht nachkommt, muss gemäß § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.

was macht das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung?

Bestehen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, sieht Paragraph 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ das Aktivwerden des Jugendamtes vor. So besteht die Vorgehensweise vom Jugendamt bei vermeintlicher Kindeswohlgefährdung in erster Linie aus Angeboten zur Unterstützung und Beratung der Eltern. Liegen Hinweise auf eine akute Gefährdung vor, muss das Amt diesen nachgehen und den Kontakt zur Familie aufnehmen. Verweigern die Eltern die Mitarbeit und besteht die Gefahr einer akuten Kindeswohlgefährdung, kann das Jugendamt auch gegen den Willen der Eltern notwendige Hilfen organisieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Besuch beim Arzt oder eine vorübergehende Unterbringung handeln.

Haben Sie einen berechtigten Verdacht, können Sie eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt melden. Dabei gilt der Grundsatz: Lieber einmal zu viel anrufen als keinmal. Die Experten können helfen, die Situation einzuschätzen und geben Tipps, wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Eine Behörde oder ein Amt ist eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Verwaltung des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist. Sie ist das Organ der jeweiligen Körperschaft, für die sie eingerichtet ist. Eine Behörde erhält ihren Auftrag aus den Gesetzen des Staates, in dem und für den sie tätig ist.

dies ist theoretisch, aber praktisch sieht es in Pankow überhaupt nicht danach aus .

statt zu handeln, übt der Bürgermeister Benn sich in Untätigkeit und diffamiert den Vater

dies bestätigt auch die Erkenntnis, die Behörden arbeiten nur noch für sich - die Belange der Bürger interessieren nicht !

unter der Adresse hjwellmann.de wird die Willkür der Behörden und Gerichte an Hand einer Familiensache beschrieben

der Bezirksbürgermeister Benn, Berlin Pankow, diskriminiert den Vater und betreibt Kindeswohlgefährdung durch Unterlassung.

Sören Benn verletzt die Bürgerrechte des Vaters

der Bürgermeister läßt alle Informationen bezüglich Gefährdungserscheinungen unbeachtet, da sie nicht in sein Konzept passen.

Informationen an den Bürgermeister zu Gefährdungen mit Stand April 2019



der Bürgermeister Benn mißachtet die eindeutigen Hinweise von Prof. Dr. W. Leitner, dass das Gutachten von der Gutachterin ohne Kompetenz und nicht den wissenschaftlichen Erfordernissen entsprechend erarbeitet wurde, und für die Bewertung in der Familiensache nicht geeignet ist, er stellt dar, dass das Gutachten parteilich abgefaßt wurde, aber trotzdem wird dieses untaugliche Gutachten immer wieder als Rechtfertigung für das Fehlverhalten benutzt.

der Prof. Dr. W. Leitner arbeitet heraus, dass das Kind durch fehlende Grenzsetzungen der Mutter gefährdet ist

der Herr Sören Benn sollte sich schämen, denn hier handelt es sich um Kindeswohlangelegenheiten, aber das interressiert dem Bezirksbürgermeister wohl sehr wenig !

wichtiger ist ihm das Deckeln der Fehlleistungen in seinem Amt .


mit solchem Verhalten wird der Bürger brüskiert, und dann wundern sich die Verantwortlichen, dass der Bürger kein Vertrauen mehr zu ihnen haben

Beispiel CSS3: Bild mit Bildbeschriftung

Verleumdungen und üble Nachreden beim Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand und Gutachter

  • der Vater hätte die Mutter schlecht gemacht, um Verfahrensvorteile zu erzwingen .....Liste
  • auf Einschätzungen von Mitarbeitern vom KIZ zur Situation wird nicht eingegangen ....
  • alle Handlungen und Taten der Mutter sind normal ...
  • Polizei und Kindergarten haben bei der Mutter jede Gefahr ausgeschlossen .... (obwohl dieses objektiv nicht möglich ist ...)
  • der Vater alle mit Beschwerden überzieht ....
  • der Vater hat den Kindergarten gekündigt ....
  • der Vater habe die Verfahren verzögert ....
  • angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....

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